Instrumentenaufbereitung und Validierung in der Arztpraxis!

Aufbaukurs für Arzthelferinnen und Hygienefachkräfte.

Welche Bedeutung hat der §4 Instandhaltung Absatz 2 der Medizin­produkte Betreiberverordnung für die Arztpraxis?

"Die zur Anwendung kommenden Instru­mente sind nach einem validierten Verfahren aufzubereiten." Die Mitarbeiter des LaGetSi und andere Aufsichtsämter prüfen unter anderem auch die Einhaltung dieses Paragraphen bei den Routinebegehungen. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

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Henry Schein
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